Auf Anregung des Frankfurter Bicycleclubs fand am 06.06.1881 in Frankfurt
der erste Kongress der deutschen Velozipedistenvereine statt. Ihm folgte am
28.05.1882 in München ein zweiter, als dessen Resultat die
Gründung des Deutschen Velocipedisten-Bundes mit Sitz
in München erfolgte - kurze Zeit später umbenannt in
Deutscher und Deutsch-Österreichischer Velocipedisten-Bund. Jedoch noch im gleichen Jahr am 01.12. sonderte sich auf Veranlassung des
Hannoverschen Bicycleclubs (erst am 28.10.1882 gegründet!) der
Norddeutsche Velocipedisten-Bund wieder ab. Die beiden Verbände fanden
sich am 29.06.1884 in Meiningen zu Einigungsverhandlungen zusammen und
bildeten am 16./17.08.1884 in Leipzig unter Hinzutritt des am 28.05.1884 in
Düsseldorf entstandenen Rheinischen Velocipedisten-Bundes den Deutschen Radfahrer-Bund (DRB) mit Sitz in Magdeburg.
(Mitgliederzahlen zum Zeitpunkt der Vereinigung: Deutscher und Deutsch-Österreichischer Velozipedisten-Bund 1.770, Norddeutscher Velozipedisten-Bund 885, Rheinischer Velozipedisten-Bund 132 Mitglieder; kurz darauf traten auch die Kangaroo-Sicherheitsradler bei.)
Auf dem im folgenden Jahr in Nürnberg abgehaltenen Bundestag kam es jedoch schon wieder zu unüberbrückbaren Auseinandersetzungen. Es wurde mit Mehrheit beschlossen, dass Einzelfahrer - also keinem Bundesverein angehörende DRB-Mitglieder - einen höheren Mitgliedsbeitrag entrichten sollten. Daraufhin gründete eine im November 1885 abgehaltene Versammlung damit unzufriedener, meist süddeutscher Kreise den Allgemeinen Deutschen Radfahrerverein, der die Aufhebung dieses Beschlusses auf einem außerordentlichen Bundestag forderte. Als die Bundesleitung darauf nicht einging, sonderten sie sich am 31.01.1886 ab und gründeten die Allgemeine Deutsche Radfahrer Union (ARU), die als vorrangiges Ziel die Pflege des Radwanderns ansah.
(Auch später kam es immer wieder zu Abspaltungen: 1887 kurzzeitig der Rheinische Radfahrer-Bund, 1891 der Sächsische Radfahrer-Bund und auch der Oberlausitzer Radfahrer-Bund, später folgten der Mecklenburger Radfahrer-Verband (1892), der Vogtländische Radfahrer-Bund (1895), der Lippisch-Westfälischer Radfahrer-Bund usw.)
Ursprünglich verstand sich der DRB ganz im Sinne des englischen Sports
und im speziellen des englischen Radsportverbandes NCU als reiner
Amateur-Verband. Das hieß aber auch, jede Annahme einer materiellen
Anerkennung bei einem Rennen bedeutete einen Verstoß gegen diesen
engen Amateurbegriff. Dem entgegen stand das hohe öffentliche
Interesse am Radsport als Spektakel, welches zum Bau von speziellen
Radrennbahnen führte. Deren Besitzer wiederum wollten die besten
Fahrer verpflichten, was bei der Vielzahl der Rennen am besten durch das
Aussetzen von Preisen gelang. So entwickelte sich rasch eine Gruppe von
Berufsfahrern. Da sich der DRB aber als Sportverband für den
gesamten Radsport verstand, blieben auch die Berufsfahrer vorerst in der
Obhut des DRB.
1894 erfolgte der Beitritt zum internationalen Verband ICA. Gleichzeitig
näherte sich die Auseinandersetzung zwischen Herren- und
Geldpreisfahrern (damalige Bezeichnung für Amateure bzw. Profis. Nach damaligem
Verständnis war man allerdings schon Berufsfahrer, wenn man
Geldpreise annahm, sich die Ausrüstung stellen oder
Reisekosten und Verdienstausfälle erstatten ließ. Auch
der Verkauf von (erlaubten) Ehrenpreisen führte zum sofortigen
Verlust des Amateurstatus.)
ihrem Höhepunkt. Auf dem Bundestag 1894 wurde beschlossen, alle
Berufsfahrer auszuschließen. Die Sportbehörde des DRB setzte
diesen Beschluss auch um, was dazu führte, dass bis Ende 1895
praktisch alle namhaften deutschen Rennfahrer ausgeschlossen wurden. (Im
Gegenzug hatte die ARU im gleichen Jahr beschlossen an Herrenfahrer
Geldpreise zu vergeben!)
Diese Fahrer schlossen sich daraufhin 1896 im Deutschen Radfahrerverband
(DRV) zusammen. Die Rennbahnbesitzer, die nicht bereit waren auf ihre
Zugpferde zu verzichten, hatten ihrerseits bereits 1895 den Verband der
Vereine für Radwettfahrten (VdVfR) gegründet.
Eine heftige Kontroverse über den „wahren‟ Radsportverband entbrannte.
Gegenseitig warf man sich die Verantwortung für die
Spaltung des deutschen Radsports vor.
Richtig ist sicherlich, dass die Mehrzahl der Mitglieder im DRB im
wirklichen Sinne Amateure waren. Klar ist auch, dass gerade die
Radrennbahnen in den Großstädten das zahlreiche zahlende Publikum
nur mit Spitzenleuten und spektakulären Rennen und Rekordfahrten
locken konnten. Eine dritte Partei waren die kleinen Bahnen, die Angst vor
einem ruinösen Preiswettbewerb um die Fahrer hatten.
Als auf einer Zusammenkunft der wichtigsten deutschen Verbände (DRB,
ARU, VdVfR, DRV und Sächsischer Radfahrerbund) am 31.01.1897 in
Leipzig die Bildung eines gemeinsamen allgemeinen deutschen
Sportausschusses für Bahnwettfahrten beschlossen wurde, gab es
berechtigte Hoffnungen auf eine Einigung im deutschen Radsport. Auf der
konstituierenden Sitzung am 11.04.1897 in Berlin zur Deutschen
Sportbehörde für Bahnwettfahrten (DSB) wurde eine gemeinsame
Wettfahrtbestimmung (in Kraft ab 15.04.1897), Rekordbestimmungen und eine
Amateurbestimmung (für Herrenfahrer sind als Ehrenpreise nur Orden und
Bänder zugelassen) erarbeitet.
Doch die Einigung war nur von kurzer Dauer. Am 14.11.1897 wurde der DRV
ausgeschlossen und der VdVfR zog sich de facto aus der gerade sieben Monate
bestehenden Deutschen Sportbehörde für Bahnwettfahrten
zurück. Ein erneuter Einigungsversuch am 26.12.1897 scheiterte, da die
Mehrheit von DRB und ARU an der strikten Trennung von Berufs- und
Amateurfahrern festhielt. Der VdVfR verließ daraufhin die Sitzung und
entschied auf einer direkt anschließend durchgeführten Tagung
gemeinsam mit dem DRV ab sofort keine Unterscheidung zwischen Amateuren und
Profis mehr vorzunehmen.
Der Bundestag des DRB am 06.08.1898 in Dortmund beschloss den sofortigen
Rückzug aus der DSB. Der DRB überließ damit endgültig
den Rennbahnen die Aufsicht über die Berufsfahrer und verzichtete
damit für Jahrzehnte de facto auf die Kontrolle des populären
Profi-Bahnradsports.
Im Juni 1900
wechselte der DRB vom sterbenden ICA in die neugegründete UCI. Dort
war seit April 1900 auch schon der Verband Deutscher Radrennbahnen (VDR,
ehemals Verband der Vereine für Radwettfahrten) Mitglied.
Nach jahrzehntelangen Versuchen, die beiden größten Verbände
(DRB und ARU) zu vereinigen, gelang erst auf dem Nürnberger Bundestag
am 26./27.07.1919 die Verschmelzung unter neuem Namen: Bund Deutscher Radfahrer (BDR).
Am 07.02.1920 wurden die Mittelmächte als Reaktion auf den 1.
Weltkrieg aus der UCI ausgeschlossen. Diese Suspendierung endete erst beim
UCI-Kongress am 03.02.1923.
Die Bundeshauptversammlung des BDR am 17.02.1924 beschloss, dass die
österreichischen Gaue in Zukunft nicht mehr zum BDR gehören,
„da sich ein österreichischer Radfahrerbund gebildet hat‟.
Zwar hatte der DRB schon am 23.10.1910 wieder Berufsfahrer als
außerordentliche Mitglieder zugelassen. Praktische Auswirkungen auf
den Status quo hatte dies aber keine, da kaum davon Gebrauch gemacht wurde.
Erst ab Mitte der 1920er Jahre kam wieder Bewegung in die Sache:
Am 27.03.1925 schlossen der BDR und der DRV eine Vereinbarung, in der sie
die zukünftigen Zuständigkeiten eindeutig regelten. Der BDR sei
für den Amateur- und der VDR für den Berufssport zuständig.
Damit wurde ein erster Schritt zu der von der UCI geforderten Klärung
der Zuständigkeiten (Vereinigung) im deutschen Radsport getan. Am
15.12.1925 unterzeichneten der BDR und der VDR dann einen Vertrag, der die
Auflösung von VDR und des Vereins deutscher Amateurbahnen (VDA) und
deren Unterwerfung unter den BDR als Dachverband vorsah. Dieser Vertrag
wurde nach weiteren zähen Verhandlungen im darauffolgenden Jahr erst
1927 wirksam. Zum gleichen Zeitpunkt traten auch die im Deutschen
Rennfahrer-Verband und im Berufs-Straßenfahrer-Verband organisierten
Berufsfahrer dem Vertrag bei und wurden als Deutsche Rennfahrer-Vereinigung
zum Berufssportorgan im BDR. Damit war die 30jährige Spaltung im
(Wettkampf-)Radsport beendet, der Bundessportausschuß des BDR auch
oberste Behörde für den Berufssport und der BDR alleiniger
Vertreter im internationalen Verband.
(Der BDR umfasste bis 1933 jedoch immer nur einen Teil der Radsportler. Daneben gab es in der Weimarer Republik bis zu 30 weitere kleine und kleinste bürgerliche Radsportverbände und den seinerzeit größten Sportverband der Welt den Arbeiter-Rad- und Kraftfahrerverband „Solidarität‟ aus der Arbeitersportbewegung. Über alle jene Radsportverbände und die Entwicklung auch von VDR, DRV usw. siehe die entsprechenden Artikel.)
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Deutschland drohte
auch dem Radsport - wie schon anderen Sportarten - die
„Gleichschaltung‟. Um dem zu entgehen, schlossen die beiden
größten Radsportverbände BDR und VDRV am 13.04.1933 eine
Vereinbarung (in Kraft ab 01.05.1933) über die gegenseitige
Lizenzanerkennung und die Ausrichtung nur noch einer einzigen deutschen
Meisterschaft und Führung einer gemeinsamen Rekordliste. Damit konnte
aber der Verlust der Selbständigkeit nur hinausgezögert werden.
Auf Druck des Reichssportkommissars wurde auf einer Tagung von 18
Radsportverbänden am 30.05.1933 beschlossen, dass neben dem vom
Reichssportkommissar schon am 12.05. bestimmten BDR-Vorsitzenden Franz
Eggert auch noch der Generalsekretär der VDRV Willi Schirmer die
Vereinigung zum Deutschen Radfahrer Verband (DRV)
vorbereiten sollten. Der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen
(DRL) setzte dessen ungeachtet seine Gleichschaltungspolitik unvermindert
fort und ernannt Ende Juni 1933 Franz Ohrtmann (Dortmund) zum Führer
der deutschen Radfahrer (Fachamt XIII). Sämtliche Verbände gingen
mit Wirkung vom 31.08.1933 sportlich zum am 10.08.1933 geschaffenen
Deutschen Radfahrer-Verband (DRV) über und waren bis zum 30.09.1933
auch wirtschaftlich abzuwickeln.
Durch ein am 24.01.1938 in Kraft tretendes Gesetz mussten sich alle
Berufsfahrer, Schrittmacher und deren Veranstalter im Berufsverband des deutschen Radsports
zusammenschließen und bildeten mit dem DRV das Fachamt Radsport.
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurden zuerst in München und Berlin
(Kommission für Berufsradsport für Berlin und die gesamte
Ostzone: Vorsitzender 1946 - 19.01.1949 Max Münzner - Schöneberg,
ab 19.01.1949 Paul Buschenhagen - Charlottenburg) Berufssportvereinigungen
gegründet, ehe am 30.11.1946 in Hannover acht Rennbahnen den Verband der Radrennbahnen (VDR) in der Bi-Zone
wiedergründeten (Vorsitzender Liegener). Am 09.02.1947 bildeten die
Berufsfahrer der Westzonen in Stuttgart die Interessengemeinschaft Radsport unter Leitung von Robert
Wende (Fröndenberg). Alle diese Organisationen trafen sich am
15.11.1947 in Nürnberg zur Bildung einer „ Interessengemeinschaft für den Radsport‟. Aus dieser
Interessengemeinschaft wurde am 21.11.1948 in Frankfurt wieder der Bund
Deutscher Radfahrer (BDR) unter Einschluss der Berufsfahrerverbände
und des VDR (beide Vereinigungen traten 1954 dem BDR endgültig bei).
Die Bundeshauptversammlung am 04.03.1967 beschloss dem internationalen
Verband UCI zu folgen und auch im BDR den Amateur- und Berufssport zu
trennen. Daraufhin wurde aus der Berufsrennfahrer-Vereinigung zum
01.01.1969 der Deutsche Berufs-Radrennfahrer-Verband (DBRV), der neben dem
Verband Deutscher Radrennbahnen (VDR) korporativ dem BDR angehörte.
Der BDR wiederum vertrat die deutschen Interessen in den
UCI-Unterverbänden FIAC (Amateure) und FICP (Profis).
Ab 01.10.1976 gibt es mit dem RKB Solidarität einen gemeinsamen
Sportverkehr im Hallenradsport.
Am 07.-08.12.1990 traten auf der außerordentlichen
Bundeshauptversammlung die fünf neugegründeten
Landesverbände in der ehemaligen DDR dem Bund Deutscher Radfahrer bei.
Seit 1993 wird nicht mehr zwischen Amateur- und Berufssport unterschieden.
Mitgliederentwicklung
1884: 2.537 Mitglieder
1885: 5.317 Mitglieder
1886: 7.285 Mitglieder
1887: 9.154 Mitglieder
1899: 48.283 Mitglieder
1926: 131.437 Mitglieder in 1.500 Vereinen
1930: 75.000 Mitglieder in 2.500 Vereinen
1989: 101.000 Mitglieder
1990: 146.818 Mitglieder
2000: 151.627 Mitglieder
2010: 134.816 Mitglieder in 2.525 Vereinen
2020: 143.813 Mitglieder in 2.441 Vereinen
Vorsitzender des Deutschen und Deutsch-Österreichischen Velozipedistenbundes | |
---|---|
28.05.1882 - 17.08.1884 | Heinrich M. Heimerl (München) |
Bundesvorsitzender des Deutschen Radfahrerbundes (DRB) | |
17.08.1884 - 14.08.1893 | Carl Hindenburg (Magdeburg) |
14.08.1893 - 07.08.1896 | Rudolf Vogel (Königsberg) |
07.08.1896 - 21.02.1897 | Ludwig Holtbuer (Leipzig) |
21.02.1897 - 15.07.1914 | Theodor Böckling (Essen) |
15.07.1914 - 27.07.1919 | Dr. phil. Paul Martin (Berlin) |
Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) | |
27.07.1919 - 02.09.1923 | Dr. phil. Paul Martin (Berlin) |
02.09.1923 - 25.10.1925 | Heinrich Stevens (Köln) |
25.10.1925 - 19.02.1927 | Dr. Hans-Siegfried Totschek) |
19.02.1927 - 19.02.1928 | Georg Schweinitz (Dresden) |
19.02.1928 - 08.01.1932 | Carl Moshagen (Berlin) |
08.01. - 23.10.1932 | Franz Eggert (Berlin), kommissarisch |
23.10.1932 - 30.09.1933 | Franz Eggert (Berlin) |
Verbandsführer des DRV und Reichsfachamtsleiter | |
01.07.1933 - 11.07.1935 | Franz „Ferry‟ Orthmann (Berlin) |
11.07.1935 - 04.11.1936 🕆 | Franz Eggert (Berlin), kommissarisch |
05.11.1936 - 10.12.1936 | --- |
11.12.1936 - 30.09.1937 | SA-Sturmführer Otto Holzhüter (Berlin) |
01.10.1937 - 31.03.1938 | Oberregierungsrat Ernst-Günter Lüttwitz (Berlin), kommissarisch |
01.04.1938 - 08.05.1945 | SS-Oberführer (bis 09.11.1940 SS-Standartenführer) Victor Brack (Berlin) |
Interessengemeinschaft für den Radsport | |
15.11.1947 - 21.11.1948 | Werner Hippe (Frankfurt) |
Präsident des BDR | |
21.11.1948 - 05.01.1950 | Johann Albert Müller (Bayrisch Zell) |
05.01.1950 - 03.12.1955 | Kurt Kühn (Braunschweig) |
04.12.1955 - 29.11.1959 | Gerhard Schulze (Frankfurt) |
30.11.1959 - 15.03.1970 | Erwin Hauck (Gießen) |
16.03.1970 - 20.03.1971 | Hans Bandele (Fürth), kommissarisch |
21.03.1971 - 28.03.1981 | Hans-Joachim Hangstein (Münster) |
29.03.1981 - 22.03.1997 | Werner Göhner (München) |
23.03.1997 - 31.03.2001 | Manfred Böhmer (Köln) |
01.04.2001 - 23.09.2004 | Sylvia Schenk (Frankfurt) |
23.09.2004 - 18.03.2005 | Fritz Ramseier (Heßheim), kommissarisch |
19.03.2005 - | Rudolf Scharping (Frankfurt) |
Die Radsportler des Jahres werden von den Lesern der Fachzeitschrift „Radsport‟ bzw. „Radsport aktuell‟ gewählt. Seit 1988 wird auch die Radsportlerin des Jahres ermittelt.
Radsportler des Jahres | Radsportlerin des Jahres | |
---|---|---|
1971 | Dieter KOSLAR | |
1972 | Wilfried TROTT | |
1973 | Dietrich „Didi‟ THURAU | |
1974 | Hans LUTZ | |
1975 | Gregor BRAUN | |
1976 | Gregor BRAUN | |
1977 | Dietrich „Didi‟ THURAU | |
1978 | Gregor BRAUN | |
1979 | Wilfried TROTT | |
1980 | Wilfried TROTT | |
1981 | Raimund DIETZEN | |
1982 | Peter HILSE | |
1983 | Peter HILSE | |
1984 | Rolf GÖLZ | |
1985 | Mike KLUGE | |
1986 | Hartmut BÖLTS | |
1987 | Hartmut BÖLTS | |
1988 | Bernd GRÖNE | Jutta NIEHAUS |
1989 | Dominik KRIEGER | Jutta NIEHAUS |
1990 | Olaf LUDWIG | Ina-Yoko TEUTENBERG |
1991 | Kai HUNDERTMARCK | Petra ROSSNER |
1992 | Olaf LUDWIG | Petra ROSSNER |
1993 | Jan ULLRICH | Ina HEINEMANN |
1994 | Udo BÖLTS | Vera HOHLFELD |
1995 | Erik ZABEL | Hanka KUPFERNAGEL |
1996 | Jan ULLRICH | Hanka KUPFERNAGEL |
1997 | Jan ULLRICH | Judith ARNDT |
1998 | Erik ZABEL | Hanka KUPFERNAGEL |
1999 | Jan ULLRICH | Hanka KUPFERNAGEL |
2000 | Erik ZABEL | Hanka KUPFERNAGEL |
2001 | Erik ZABEL | Judith ARNDT |
2002 | Erik ZABEL | Petra ROSSNER |
2003 | Jan ULLRICH | Sabine SPITZ |
2004 | Erik ZABEL | Judith ARNDT |
2005 | Jens VOIGT | Regina SCHLEICHER |
2006 | Jens VOIGT | Trixi WORRACK |
2007 | Jens VOIGT | Hanka KUPFERNAGEL |
2008 | Bert GRABSCH | Sabine SPITZ |
2009 | Tony MARTIN | Ina-Yoko TEUTENBERG |
2010 | André GEIPEL | Charlotte BECKER |
2011 | Tony MARTIN | Judith ARNDT |
2012 | John DEGENKOLB | Kristina VOGEL und Miriam WELTE |
2013 | Marcel KITTEL | Kristina VOGEL |
2014 | Marcel KITTEL | Lisa BRENNAUER |
2015 | John DEGENKOLB | Kristina VOGEL |
2016 | Tony MARTIN | Kristina VOGEL |
2017 | Marcel KITTEL | Kristina VOGEL |
2018 | Maximilian SCHACHMANN | Kristina VOGEL |
2019 | Emanuel BUCHMANN | Franziska BRAUßE |
2020 | Lennard KÄMNA | Emma HINZE |
2021 | Tony MARTIN | Lisa BRENNAUER |
2022 | Simon GESCHKE | Emma HINZE |
2023 | Nico DENZ | Ricarda BAUERNFEIND |
Letzte Änderung: 07.12.2023